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Flucht vor der Verantwortung

Die Verhaftung Erich Honeckers am 29. Januar 1990

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Auf der Suche nach Verbündeten aus alten Zeiten © BArchiv 83-1987-1023-036

Am 29. Januar wird Erich Honecker festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Die Verhaftung Anfang 1990 ist der Beginn eines zähen Ringens um den Strafprozess gegen den ehemaligen Staats- und Parteichef der DDR. Drei Jahre sollte sich die Verhandlung zwischen Exil, Auslieferung und Haft hinziehen.

Die erste Festnahme des ehemaligen Staats- und Parteichefs der DDR durch die bundesdeutsche Justiz erfolgt am 29. Januar 1990. Umgehend nach Entlassung aus der Berliner Charité kommt Erich Honecker in Untersuchungshaft. Aufgrund seines Gesundheitszustandes wird er bereits am darauf folgenden Tag wieder entlassen. Ein Pfarrer der evangelischen Pflegeanstalt in Lobetal bei Berlin nimmt Honecker und seine Frau Margot auf, bevor die beiden drei Monate später im sowjetischen Militärkrankenhaus Beelitz unterkommen. Am 30. November 1990 erlässt die Berliner Justiz Haftbefehl gegen den ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR. Honecker wird vorgeworfen, für den Tod von vier Menschen an der Mauer verantwortlich zu sein. Noch am selben Tag erfahren die Medien von dem Haftbefehl; Journalisten belagern das sowjetische Militärhospital.

Honecker interpretiert den Haftbefehl als eine gezielt im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl vom 2. Dezember initiierte Aktion. Seine Anwälte legen Beschwerde ein und werten den Vorgang als ein politisches Strafverfahren. Der deutschen Justiz sind ohnehin die Hände gebunden – ohne die Zustimmung der Sowjets können sie den Haftbefehl nicht vollstrecken. Deutsche Polizeibeamte, die zum sowjetischen Krankenhaus fahren, müssen unverrichteter Dinge wieder umkehren. Honecker bleibt die nächsten Monate unter sowjetischem Schutz in Beelitz.

Im März 1991 wird das Ehepaar Honecker dann auf Betreiben des sowjetischen Verteidigungsministers Dimitri Jasow nach Moskau ausgeflogen. Honeckers Anwälte begründen die Ausreise mit dem schlechten Gesundheitszustand ihres Mandanten. Da der 2+4-Vertag zu diesem Zeitpunkt durch das sowjetische Parlament noch nicht ratifiziert ist, hat Moskau ein entscheidendes Druckmittel in der Hand. Dies führt unter anderem dazu, dass die bundesdeutsche Regierung vorerst nichts unternimmt, um Honeckers Ausreise ins sowjetische Exil zu verhindern.

Nach dem Putsch in der Sowjetunion wird Honecker zum Spielball im Machtkampf zwischen den sowjetischen und russischen Behörden. Zwar hält Gorbatschow nach außen zu Honecker, hat aber faktisch keinen Einfluss mehr auf das Geschehen. In Deutschland wird die Forderung immer lauter, dass angesichts der Prozesse gegen ehemalige Grenzsoldaten und der Festnahme hochrangiger ehemaliger DDR-Politiker, auch Honecker endlich in den Zugriffsbereich der deutschen Justiz zurückkehren soll.

Als Gorbatschow Ende August 1991 zurücktritt und Boris Jelzin die Stelle des Staatspräsidenten einnimmt, ändert sich die Lage für Honecker schlagartig. Nach dem Machtwechsel in Moskau hat er dort jegliche Unterstützung verloren. Dennoch lässt Honecker im Oktober 1991 wiederholt verlauten, dass er nicht die Absicht habe, nach Deutschland zurückzukehren, solange der Haftbefehl gegen ihn besteht. Stattdessen werde er seine Kinder in Chile besuchen. Zwei Tage später fordert Justizminister Klaus Kinkel offiziell die Auslieferung Honeckers. Einer "Drittland-Lösung", etwa die Ausreise nach Chile, will die Bundesregierung unter keinen Umständen zustimmen.

Der russische Präsident Jelzin will sich des Problems so schnell wie möglich entledigen: Am 10. Dezember 1991 erhält Honecker vom russischen Justizminister die Ausweisungsverfügung der russischen Regierung. Bis zum 13. Dezember muss er das Territorium Russlands verlassen; bis dahin steht er unter Hausarrest. Doch Margot Honecker hat vorgesorgt. Im Oktober war sie nach Chile gereist und hat seitdem den Kontakt zur chilenischen Botschaft in Moskau aufrecht erhalten. Der chilenische Botschafter ist zudem ein Freund aus alten Zeiten. Zwei Tage nach der Ausweisungsverfügung flüchten Erich und Margot Honecker in die chilenische Botschaft.

Das Ringen um eine Auslieferung geht weiter: Im Februar 1992 erklärt der chilenische Außenminister Vargas, Honecker könne nach Südamerika kommen, wenn Russland zustimme. Doch weder Russland noch Deutschland geben grünes Licht für eine Ausreise. Als die deutsche Justiz Anklage gegen Honecker erhebt, trifft sich Bundeskanzler Kohl am Rande des Umweltgipfels in Rio de Janeiro im Juni 1992 mit dem chilenischen Präsidenten Aylwin und verlangt Honeckers Auslieferung. Der chilenische Sonderbotschafter in Moskau fordert Honecker daraufhin am 15. Juli zum freiwilligen Verlassen der Botschaft auf. Doch Honecker weigert sich. Die Geduld der russischen und chilenischen Regierung ist jedoch am Ende: Das Bleiberecht für Honecker wird am 29. Juli offiziell aufgehoben, er muss das Botschaftsgelände verlassen. Honecker landet noch am selben Tag mit einer russischen Sondermaschine in Berlin-Tegel und wird ins Gefängnis nach Berlin-Moabit gebracht.

Am nächsten Morgen werden zwei Haftbefehle verkündet: wegen des Verdachts auf Totschlag und wegen des Verdachts des Vertrauensmissbrauchs. Honeckers Gesundheitszustand verschlechtert sich zunehmend, weshalb er ins Moabiter Haftkrankenhaus gebracht wird. Hier wird bei Honecker Leberkrebs diagnostiziert. Seine Anwälte fordern daraufhin, auf die Eröffnung des Verfahrens zu verzichten und den Haftbefehl gegen Honecker aufzuheben. Dies wird jedoch zunächst abgelehnt, das Verfahren wird eröffnet und am 12. November 1992 beginnt die Hauptverhandlung. Der Prozess ist auf sechs Monate angesetzt, allerdings hängt dabei alles von dem Gesundheitszustand Honeckers ab. Bereits in der ersten Sitzung ist dieser wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht anwesend, Anfang Dezember bestätigen ärztliche Gutachten, dass der Tumor weiter gewachsen ist. Am 3. Dezember hält Honecker seine letzte Rede vor großem Publikum: Er gibt eine mehr als einstündige Erklärung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ab. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich weiter. Am 12. Januar 1993 wird das Verfahren gegen ihn eingestellt, nachdem das Berliner Verfassungsgericht die Fortsetzung des Prozesses und der Haft als Verletzung der Menschenwürde des todkranken Honeckers gewertet hat. 

Am Tag darauf wird Honecker aus der Haft entlassen. Am selben Abend verlässt er Deutschland als freier Mann in Richtung Chile, wo er am 29. Mai 1994 stirbt.

Johanna Schniedergers

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